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AGB Honorartarife/ Nettotarife / Dienstleistungsvereinbarung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Honorartarife/ Nettotarife

Geltungsbereich: ausschließlich Dienstleistung für Honorartarife/ Nettotarife (Lebens-

Rentenversicherungen und/ oder Fondsprodukte / Krankenversicherungen/ Sachversicherungen Private und Gwerbe )

von fiseba.de - Tino Baumgart, Versicherungsmakler Jacobstr. 6, 06110 Halle/ S. im Rahmen des Angebotes auf

https://fiseba.de/de/

Stand: 15.09.2017

Teil 1

Generelle Regelungen

1.1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche von fiseba.de - Tino Baumgart (Versicherungsmakler), Jacobstr. 6, 06110 Halle/ S. (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und dem Interessenten/Kunden im Zusammenhang mit der Online-Vermittlungsplattform https://fiseba.de/index.php/honorartarife erbrachten Dienstleistungen und Produktangebote im Bereich der Honorartarife/ Nettotarife (Lebens- Rentenversicherungen und/ oder Fondsprodukte / Krankenversicherungen/ Sachversicherungen Privat und Gewerbe). Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Honorartarife/ Nettotarife abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Honorartarife/ Nettotarife gelten ausschließlich für die von der Online-Vermittlungsplattform https://fiseba.de/index.php/honorartarife erbrachten Dienstleistungen und vermittelten Versicherungsverträge im Bereich der Honorartarife/ Nettotarife. Auf die generelle Geschäftstätigkeit von fiseba.de - Tino Baumgart, Versicherungsmakler Jacobstr. 6, 06110 Halle/ S. (im Speziellen über das Dienstleistungsangebot des Bereiches Honorartarife/ Nettotarife der Online-Vermittlungsplattform https://fiseba.de/index.php/honorartarife hinaus ) finden diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Honorartarife/ Nettotarife keine Anwendung.

I.2. Statusinformation und Produktanbieterauswahl des Dienstleisters gemäß § 11 VersVermV und § 60Abs.2 VVG

Der Dienstleister ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis gemäß §34dAbs.1 der Gewerbeordnung für die Vermittlung von provisionsfreien Honorartarifen/ Nettotarifen tätig. Für die Vermittlungstätigkeit besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die vollständige Statusinformation ist unter nachfolgendem Link einsehbar: https://fiseba.de/index.php/impressum/ . Der Dienstleister weist darauf hin, dass die Auswahl der Versicherer nicht beschränkt ist und die Namen der dem Portal hinterlegten Versicherer nicht dargelegt werden müssen.

I.3. Leistungsspektrum des Dienstleisters (Module A, B, C, P und S) aus dem Bereich Honorartarife/ Nettotarife

Der Dienstleister erbringt grundsätzlich – je nach Modul – nachfolgende Dienstleistungen an den Kunden:

Erstellung von abschlussfähigen und provisionsfreien Versicherungsangeboten im Bereich der Honorartarife/ Nettotarife für den Kunden

Zuleitung dieser VVG-konformen Versicherungsangebote an den Kunden

Abschlussbezogene Beratung des Kunden

Erstellung von nicht-abschlussfähigen „Kurzvorschlägen“ für Interessenten

Vorprüfung des vom Kunden ergänzten und dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Versicherungsantrages auf Policierbarkeit

Antragsnachbearbeitung bei fehlenden, unleserlichen oder nicht ausreichenden Antragsangaben

Einreichung und Vermittlung des policierfähigen Versicherungsantrages beim Versicherer

Durchführung von Antragsnachbearbeitungen bei Antragsrückgabe des Versicherers an den Dienstleister

Nachverfolgung der fristgerechten Ausstellung und Versand der Versicherungspolice an den Kunden

Der Dienstleister wird über den Bereich der Honorartarife/ Nettotarife für den Kunden ausschließlich im Rahmen der mit dem Kunden getroffenen „Dienstleistungs- und Vergütungsvereinbarung“ tätig und erhält hierfür vom Kunden eine vermittlungsunabhängige Vergütung.

Hinsichtlich der Tarifauswahl bietet der Dienstleister auf seiner Internet-Vermittlungsplattform https://fiseba.de/index.php/honorartarife in dem Bereich Honorartraife/ Nettotarife ausschließlich „Nettotarife“ (auch „Honorartarife“ oder „provisionsfreie Tarife“ genannt) im Bereich, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und / oder Fondsprodukte / Krankenversicherungen Sachversicherungen Privat und Gewerbe an.

Zusätzlich zu den Honorartarifen/ Nettotarifen werden vom Dienstleister außerhalb des Bereiches der Honorartarife/ Nettotarife dieser Internet-Vermittlungsplattform https://fiseba.de/de/ Vergleichsprogramme mit der Abschlussmöglichkeit von provisionsbasierten Versicherungstarifen zur Verfügung gestellt. Diese sollen dem Kunden einen eigenständigen Tarifvergleich aus dem Produktsegment der Bruttotarife oder auch Provisionstarife ermöglichen, um diese mit den Honorartarifen/ Nettotarifen vergleichen zu können. Der Kunde kann so eigenständig entscheiden, welche Abschlussmethode aus seiner Sicht die für ihn zutreffende ist.

Sobald ein Kunde die Möglichkeit nutzt und sich eigenständig für den Abschluss eines Bruttotarifs/ Provisionstarifs entscheidet, fallen keine separaten Abschlusskosten für den Kunden an, da die dadurch entstehenden Abschlusskosten wie üblich mit der Maklervergütung durch die Courtagen der Versicherer an den Makler abgegolten werden.

I.4. Zustandekommen des Vertrages, Vertragspartner im Bereich der Provisionsfreien Altersvorsorge

Die Dienstleistungen des Dienstleisters sind für den Kunden im Bereich der Honorartarife/ Nettotarife kostenpflichtig. Da vom Dienstleister auf der Webseite im Bereich der Honorartarife/ Nettotarife ausschließlich Angebote für provisionsfreie Nettotarife im Bereich Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und/ oder Fondsprodukte / Krankenversicherungen/ Sachversicherungen Privat und Gewerbe angeboten und vermittelt werden, erhält der Dienstleister keinerlei Provisionszahlung von Versicherern, von Fondsgesellschaften oder sonstigen Partnern. Der Dienstleister wird somit für die erbrachte Dienstleistung ausschließlich vom Kunden auf Grundlage der jeweiligen „Dienstleistungs- und Vergütungsvereinbarung“, sowie der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Honorartarife/ Nettotarife entlohnt. Der Vergütungsanspruch des Dienstleisters entsteht mit der Onlinebuchung des gewünschten Moduls, der Einverständniserklärung des Kunden zur „Dienstleistungs- und Vergütungsvereinbarung“, der Zahlung der jeweiligen Modul-Gebühr, sowie der Fertigstellung der von Kundenseite gewünschten Tarifangebote durch den Dienstleister.

I.5. Kein Fax – und Postversand von Angeboten und sonstiger Korrespondenz durch den Dienstleister

Eine postalische oder faxgebundene Korrespondenz von Seiten des Dienstleisters mit dem Kunden, insbesondere der Versand von Versicherungsangeboten in Papierform an den Kunden wird vom Dienstleister grundsätzlich nicht angeboten und durchgeführt. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, Versicherungsanträge auf dem Postwege an den Dienstleister zu übermitteln. Für die Erreichbarkeit und den Empfang von Versicherungsangeboten als Emailanhang hat der Kunde grundsätzlich die gängige, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Hardware und Software vorzuhalten. Einreden des Kunden, wonach wichtige Nachrichten oder Versicherungsangebote aufgrund technischer Probleme jedweder Art nicht abrufbar oder nicht zugänglich waren, hindern die Erfüllung des Vertrages durch den Dienstleister nicht und stellen keine Erstattungs-, Minderungs-, oder Rückabwicklungsansprüche des Kunden gegenüber dem Dienstleister dar. Der Dienstleister bietet dem Kunden jedoch jederzeit an, einen nachträglichen Versand an eine durch den Kunden zu benennende alternative Emailadresse des Kunden vorzuzunehmen.

I.6. Regelung von Sonderwünschen des Kunden im Rahmen der Angebotserstellung und Antragsergänzung aus dem Bereich der Honorartarife/ Nettotarife

Grundsätzlich können keine Sondervereinbarungen zwischen Dienstleister und Kunden abgeschlossen werden oder Sonderwünsche von Kunden zur Bearbeitung angenommen werden, die nicht den Annahmerichtlinien der Versicherer und des Dienstleisters entsprechen. Der Kunde kann daher die Bezahlung des Entgeltes nicht von der Erfüllung von vom Dienstleister oder vom Versicherer nicht annahmefähigen Sonderwünschen abhängig machen. Die Ablehnung der Umsetzung von derartigen Sonderwünschen des Kunden durch den Dienstleister oder Versicherer stellt ausdrücklich keinen Minderungs-, Erstattungs-, oder Rückabwicklungsanspruch des Kunden gegenüber dem Dienstleister dar.

I.7. Haftungsausschluss bei Antragsprüfung durch Dienstleister (Modul A und S) aus dem Bereich der Honorartarife/ Nettotarife

Nach Zusendung des durch den Kunden ergänzten Versicherungsantrages an den Dienstleister übernimmt dieser auch die formale Vorprüfung des Versicherungsantrages auf Policierbarkeit beim Versicherer. Die rechtlich verbindliche Antragsprüfung in Bezug auf ausstehende, unleserliche, unkorrekte oder nicht ausreichende Antragsangaben des Kunden ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen und der Dienstleister übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Der Dienstleister prüft den von Kundenseite vorgelegten Versicherungsantrag ausschließlich auf formale Richtigkeit und mögliche Policierbarkeit beim Versicherer mit dem Zweck der Beschleunigung des Annahmeprozesses und der Ausstellung des Versicherungsscheins.

I.8. Regelung bei unterlassener Mitwirkung des Kunden im Rahmen der Antragsnachbearbeitung

Eine Weigerung des Kunden die für die Policierung erforderlichen Antragsangaben, Nachweise oder Unterschriften fristgerecht beizubringen, stellt keinen Minderungs-, Erstattungs-, oder Rückabwicklungsanspruch des Kunden an den Dienstleister dar. Der Dienstleister verpflichtet sich den Kunden einmalig nach 5 (fünf) Kalendertagen auf elektronischem Wege an die erforderliche Antragsnachbearbeitung zu erinnern. Nach Ablauf von weiteren 20 (zwanzig) Kalendertagen ist der Dienstleister dann von der weiteren Nachbearbeitung des Versicherungsantrages gänzlich befreit, ohne dass es einer abschließenden Mitteilung oder Fristsetzung durch den Dienstleister an den Kunden bedarf. Dem Kunden steht es jedoch dann noch offen, die abschließende Antragsbearbeitung selbst direkt mit dem Versicherer vorzunehmen. Ein Minderungs-, Erstattungs-, oder gar Rückabwicklungsanspruch des Kunden gegenüber dem Dienstleister aufgrund der entstandenen Leistungsbefreiung des Dienstleisters von der Antragsnachbearbeitung besteht ausdrücklich nicht.

Tritt der Versicherer aufgrund von unterlassener Nachreichung der Antragsnachbearbeitung durch den Kunden von der Annahme des Antrages zurück, besteht ausdrücklich kein Anspruch des Kunden auf Versicherungsvertragsabschluss, auf Rückabwicklung oder Minderung des an den Dienstleister entrichteten Dienstleistungsentgeltes, auf Neuerstellung eines kostenfreien Versicherungsangebotes oder auf eine kostenfreie Nachbearbeitung des Dienstleisters beim Versicherer.

I.9. Regelung bei verspäteter Nachbearbeitung des Kunden sowie erfolgter Ablehnung durch den Versicherer

Versicherungsangebote beinhalten in der Regel eine vom Versicherer vorgegebene Annahmefrist, nach dessen Verstreichen das Angebot seine Gültigkeit verliert und nicht mehr eingereicht werden kann. Legt der Kunde den von ihm nachbearbeiteten Versicherungsantrag nach Ablauf der vom Versicherer vorgegebenen Annahmefrist beim Dienstleister vor (Ablauf der Annahmefrist) und lehnt der Versicherer die Annahme des Antrages ab, besteht ausdrücklich kein Anspruch des Kunden auf Versicherungsvertragsabschluss, auf Rückabwicklung oder Minderung des an den Dienstleister entrichteten Dienstleistungsentgeltes, auf Neuerstellung eines kostenfreien Versicherungsangebotes oder auf eine kostenfreie Nachbearbeitung durch den Dienstleister beim Versicherer.

I.10. Antragseinreichung des policierfähigen Antrages durch den Dienstleister beim Versicherer

Liegt dem Dienstleister der von Kundeseite ergänzte Versicherungsantrag vor und wird dieser vom Dienstleister als policierungsfähig erachtet, übernimmt der Dienstleister die Antragseinreichung beim Versicherer. Diese Dienstleistung ist im Leistungsumfang des Moduls A enthalten.

I.11. Direkteinreichung von Versicherungsanträgen beim Versicherer durch den Kunden

Nimmt der Kunde das Angebot des Dienstleisters hinsichtlich formaler Antragsvorprüfung und Antragsweiterleitung beim Versicherer nicht wahr und reicht seinen Versicherungsantrag direkt beim Versicherer ein, erlischt der Nachbearbeitungsanspruch des Kunden an den Dienstleister mit sofortiger Wirkung. Die durch den Kunden vorgenommene Direkteinreichung des Versicherungsantrages beim Versicherer und dadurch ausgelöste Leistungsfreiheit des Dienstleisters begründet ausdrücklich keinen Minderungs-, Erstattungs-, oder Rückabwicklungsanspruch des Kunden gegenüber dem Dienstleister.

I.12. Regelung bei Ablehnung von Versicherungsanträgen durch den Versicherer

Da der Dienstleister keinen Einfluss auf die Annahme oder Ablehnung von Versicherungsanträgen hat, stellt eine Ablehnung von Versicherungsanträgen durch den Versicherer aus Gründen, welche vom Dienstleister nicht zu verantworten sind, keinen Minderungs-, Erstattungs-, oder Rückabwicklungsanspruch des Kunden gegen den Dienstleister dar.

I.13. Recht des Dienstleisters auf Ablehnung der Auftragsannahme bei Verdacht auf Missbrauch oder Anfragen von Seiten Wettbewerber

Bei Verdacht auf Missbrauch, Wettbewerberanfragen oder geistiger Verwirrtheit steht es dem Dienstleister jederzeit frei, die Annahme des Auftrages abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verpflichtet sich der Dienstleister etwaige erhaltene Zahlungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt (umgehend) an den Kunden zurück zu überweisen und diesen über die Ablehnung der Auftragsausführung entsprechend zu informieren. Bereits dem Dienstleister durch die Kundenbuchung entstandene Kosten (wie etwa dem Dienstleister entstandene Transaktionsgebühren von Seiten PayPal, Sofort-Überweisung, Hausbank oder Factoring-Dienstleister) sind vom Kunden zu tragen.

I.14. Zeitpunkt der vollständigen Leistungserbringung durch den Dienstleister

Die Leistungen der Module A, B, C, P und S gelten mit dem Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung der Versicherungsangebote, der Angebotsänderungen, des Kurzvorschlages oder der Auftragsübermittlung (Modul S) als vollständig erbracht. Die in dem Leistungsumfang der jeweiligen Module enthaltene, aber vom Kunden gegebenenfalls nicht in Anspruch genommene Versicherungsantrags-Vorprüfung und / oder Antragseinreichung durch den Dienstleister begründen ausdrücklich keinen Nachbesserungs-, Minderungs-, Erstattungs-, oder gar Rückabwicklungsanspruch des Kunden gegenüber dem Dienstleister.

I.15. Rechtliche Selbstständigkeit von Versicherungsvertrag und Vergütungsvereinbarung im Bereich der Honorartarife/ Nettotarife

Der Dienstleister ist ausschließlich im Auftrag des Kunden tätig. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der vom Kunden angenommenen Dienstleistungs- und Vergütungsvereinbarung und dem vermittelten Versicherungsvertrag um zwei rechtlich selbständige Verträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern handelt. Das nach dieser Vereinbarung zu entrichtende Entgelt stellt demnach eine von dem Abschluss des Versicherungsvertrags unabhängige Zahlungsverpflichtung dar. Der Vergütungsanspruch des Dienstleisters für die erbrachte Dienstleistung kommt daher auch ohne Zustandekommen des Versicherungsvertrages zustande. Die Vergütung für die Dienstleistung schuldet der Kunde auch dann in voller Höhe, wenn er den vermittelten Versicherungsvertrag nach Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt beim Versicherer wirksam widerruft, kündigt, beitragsfrei stellt oder sonst in irgendeiner Weise beendet oder abändert. Etwas anderes gilt ausdrücklich nur dann, wenn der Makler den Widerruf, die Kündigung oder Stornierung aus sonstigen Gründen zu vertreten hat.

I.16. Erforderliche Buchung der Module über die Online-Vermittlungsplattform https://fiseba.de/de im Bereich Honorartarife/ Nettotarife

Die Buchung der Module durch den Kunden kann grundsätzlich nur über die Online-Plattform des Dienstleisters www.fiseba.de im Bereich der Honorartarife/ Nettotarife https://fiseba.de/index.php/honorartarife ) vorgenommen werden. Die Annahme der selbständigen Vergütungsvereinbarung gilt durch elektronisches „Radio Knopf setzen“ als vom Kunden akzeptiert und unterzeichnet.

Kundenaufträge über das Kontaktformular des Dienstleisters, telefonische Aufträge oder Aufträge per Email, Fax oder per Post von Kundenseite werden ohne schriftliche Auftragsbestätigung von Seiten des Dienstleisters nicht angenommen und bearbeitet. Für alle von Interessenten oder Kunden nicht ordnungsgemäß über die Onlineplattform www.fiseba.de im Bereich Honorartarife/ Nettotarife ( https://fiseba.de/index.php/honorartarife) erteilten Aufträge besteht ausdrücklich keine Annahme- oder Vertragserfüllungspflicht durch den Dienstleister (Ausnahme: Zeitlich aufeinanderfolgende Nachjustierungen im Rahmen von Modul A).

I.17. Verbot der Nutzung des Angebotes des Dienstleisters zu gewerblichen Zwecken oder Missbrauch

Die Nutzung der Dienstleistung des Dienstleisters ist nur natürlichen Personen und Firmen zu Zwecken gestattet, die nicht einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Eine Nutzung der Leistungen des Dienstleisters zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer gewerblichen Vermittlungstätigkeit oder Missbrauch durch Kunden ist ausdrücklich untersagt. Jeder unbefugte Gebrauch oder jede Zuwiderhandlung ist ausdrücklich untersagt und wird gerichtlich verfolgt. Die vom Dienstleister erstellten Versicherungsangebote dürfen nicht auf andere Personen oder Gesellschaften übertragen oder gar dupliziert werden. Der Kunde verpflichtet sich dazu, Modulbuchungen ausschließlich im eigenen Namen zu erteilen. Jeder dem Dienstleister vom Versicherer oder anderer Seite gemeldete Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

I.18. Ausschluss der fortlaufenden Vertragsbetreuung im Bereich Honorartarife/ Nettotarife

Eine fortlaufende Vertragsbetreuung des zustande gekommenen Versicherungsvertrages durch den Dienstleister ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hinweis: Die fortlaufende Vertragsbetreuung im Bereich der Honorartarife/ Nettotarife kann auf schriftliche Anfrage gesondert vereinbart werden.

I.19. Beratungsverzicht des Kunden bei Buchung der Module A, C, P und S im Bereich Honorartarife/ Nettotarife

Bei Buchung der Module A, C, P und S erbringt der Dienstleister keinerlei Beratungsleistung. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf Beratung durch den Dienstleister.

I.20. Beratungsleistung des Dienstleisters ausschließlich im Rahmen von Modul B im Bereich Honorartarife/ Nettotarife

Im Rahmen der Buchung von Modul B erbringt der Dienstleister eine Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit der Abschlussabsicht eines vom Kunden konkret gewünschten Honorartarifs/ Nettotarifs. Eine eigenständige Beratungsleistung ohne Vermittlungsabsicht wird vom Dienstleister ausdrücklich nicht erbracht.

I.21. Annahmeverbot des Dienstleisters für Versicherungsbeiträge

Der Dienstleister nimmt vom Kunden keinerlei Zahlung von Versicherungsbeiträgen entgegen. Die Zahlung der Beiträge darf nur direkt vom Kunden an den jeweiligen Versicherer erfolgen.

I.22. Zustandekommen des Versicherungsvertrages im Bereich Honorartarife/ Nettotarife

Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich direkt zwischen dem Kunden und dem Versicherer zustande. Die Annahme kann vom Dienstleister nicht garantiert oder beeinflusst werden. Hierüber entscheidet alleine der Versicherer. Der Dienstleister haftet nicht für etwaige Schäden, welche dem Kunden aus der Ablehnung durch den Versicherer entstehen. Da der Dienstleister keinen Einfluss auf die Annahme oder Ablehnung von Versicherungsanträgen hat, stellt eine Ablehnung von Versicherungsanträgen durch den Versicherer aus Gründen, welche vom Dienstleister nicht zu verantworten sind, keinen Minderungs-, Erstattungs-, oder Rückabwicklungsanspruch des Kunden gegen den Dienstleister dar.

I.23. Vertragstextspeicherung

Der Dienstleister speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten nach Buchung per E-Mail zu. Die AGBs können jederzeit über: https://fiseba.de/index.php/agb-provisionsfreie-altersvorsorge eingesehen werden.

I.24. Schutzrechte

Es verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte beim Dienstleister.

I.25. Nebenabreden

Nebenabreden, Ergänzungen, Abänderungen und die Aufhebung des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform, soweit nicht durch Gesetz eine andere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Kein Vertragspartner kann sich auf eine vom Vertrag abweichende Vereinbarung berufen, solange die Abweichung nicht schriftlich festgehalten ist.

I.26. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Honorartarife/ Nettotarife ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Honorartarife/ Nettotarife hiervon nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll, soweit diese rechtlich zulässig ist, eine andere Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder geregelt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Das gleiche gilt, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Honorartarife/ Nettotarife Lücken aufweisen sollte. Das vertragliche Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Dienstleister bestimmt sich nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Halle/ Saale. Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, ist für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sich ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen der Erfüllungsort der Sitz des Dienstleisters.

Ende – Teil I „Generelle Regelungen“

Teil II

Besondere Regelungen der einzelnen Module A, B, C, P und S

II.1. Modul A

II.1.1. Modul A: Beschreibung

Modul A richtet sich insbesondere an Kunden, die sich bereits vorinformiert haben, fachliche Vorkenntnisse besitzen, deren Beratungs- und Kaufentscheidungsprozess schon fortgeschritten ist und daher keinen Beratungsbedarf haben.

II.1.2. Modul A: Nachträgliche Antragsänderungswünsche des Kunden

Maßgeblich für die Beauftragung und Auftragsausführung des Dienstleisters sind die vom Kunden bei Buchung des Moduls A im Online-Bestellformular des Dienstleisters erteilten Tarifierungsangaben. Nachträgliche vom Kunden übermittelte Änderungswünsche für einen bereits erteilten Auftrag können nicht angenommen und berücksichtigt werden und die Ablehnung der Berücksichtigung der Änderungswünsche durch den Dienstleister stellt keinen Nachbesserungs-, Minderungs-, Erstattungs-, oder Rückabwicklungsanspruch des Kunden gegenüber dem Dienstleister dar.

II.1.3. Modul A: Antragsprüfung durch den Dienstleister

Übersendet der Kunde den von ihm ergänzten Versicherungsantrag an den Dienstleister, übernimmt dieser die formale Vorprüfung des Versicherungsantrages auf Policierbarkeit beim Versicherer. Etwaige dem Kunden entstandene Versandkosten durch den Postversand der Antragsunterlagen sind hierbei vom Kunden zu tragen. Vorzugsweise kommen die vom Kunden ergänzten Anträge dem Dienstleister in eingescannter Form als Emailanhang zu.

Ist der vom Kunden übersandte Versicherungsantrag aufgrund fehlender, unleserlicher oder nicht ausreichender Antragsangaben vom Versicherer nicht annahme- und policierungsfähig, nimmt der Dienstleister mit dem Kunden zeitnah auf schriftlichen Wege Kontakt auf, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, den Antrag entsprechend zu korrigieren. Der Kunde erteilt hierzu dem Dienstleister bereits vorsorglich die Erlaubnis zur Kontaktaufnahme. Alle Antragsänderungen sind grundsätzlich vom Kunden selbst und in schriftlicher Form vorzunehmen und mit Datum und dessen eigenhändiger Unterschrift zu versehen.

Die rechtlich verbindliche Antragsprüfung kann vom Dienstleister nicht dargestellt werden. Der Dienstleister übernimmt somit ausdrücklich keine Haftung für die Antragsablehnung durch den Versicherer und Schäden des Kunden, die aufgrund von nicht annahmefähigen Anträgen resultieren. Der Dienstleister übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Übermittlungsfehler oder Abhandenkommen von Unterlagen im Bereich des elektronischen E-Mail-, des Fax- oder des Postweges.

II.1.4. Modul A: Zeitliche Versäumnisse des Kunden im Rahmen der Antragsnachbearbeitung

Legt der Kunde dem Dienstleister nicht spätestens 20 (zwanzig) Kalendertage nach schriftlicher Erinnerung des Dienstleisters einen nachgearbeiteten Versicherungsantrag vor, so ist der Dienstleister automatisch von der weiteren Antragsvorprüfung und Antragseinreichung beim Versicherer befreit. Diese Befreiung des Dienstleisters von der Nachbearbeitung und Einreichung des Antrages stellt keinen Erstattungs-, Minderungs-, oder Rückabwicklungsanspruch des Kunden an den Dienstleister dar. Tritt der Versicherer bei verspäteter Einreichung des Antrages durch den Kunden vom Angebot zurück, besteht kein Anspruch des Kunden gegen den Dienstleister auf Vertragsabschluss, auf Rückabwicklung, Schadensersatz, Erstellung eines neuen kostenfreien Angebotes oder kostenfreier Nachbearbeitung des Dienstleisters beim Versicherer.

II.1.5. Modul A: Regelung bei unterlassener Mitwirkung des Kunden im Rahmen der Antragsnachbearbeitung

Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Unterstützung des Dienstleisters im Rahmen der Antragsnachbearbeitung. Stellt der Kunde dem Dienstleister nicht spätestens 20 (zwanzig) Kalendertage nach erfolgter schriftlicher Mitteilung des Dienstleisters die für die Antragspolicierung zwingend erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, ist der Dienstleister automatisch von der Antragsvorprüfung und Antragseinreichung beim Versicherer befreit, ohne dass es einer abschließenden Mitteilung oder Fristsetzung an den Kunden durch den Dienstleister bedarf und der Kunde daraus etwaige Erstattungs-,Minderungs-, oder Rückabwicklungsansprüche gegen den Dienstleister ableiten könnte.

II.1.6. Modul A: Regelung bei direkter Versicherungsantragseinreichung des Kunden beim Versicherer

Nimmt der Kunde das Angebot des Dienstleisters hinsichtlich Vorabprüfung und Antragseinreichung beim Versicherer nicht wahr und entscheidet sich dazu den ergänzten Versicherungsantrag ohne weitere Einbindung des Dienstleisters direkt beim Versicherer einzureichen (Direkteinreichung), erlischt der Nachbearbeitungsanspruch des Kunden an den Dienstleister mit sofortiger Wirkung. Die dadurch ausgelöste Leistungsfreiheit des Dienstleisters begründet ausdrücklich keinen Minderungs-, Erstattungs-, oder Rückabwicklungsanspruch des Kunden gegenüber dem Dienstleister.

II.1.7. Modul A: Automatische Einreichung des policierfähigen Versicherungsantrages durch den Dienstleister

Stellt der Kunde dem Dienstleister den policierfähigen Versicherungsantrag zur Verfügung oder wird der dem Dienstleister von Kundenseite vorgelegte und ergänzte Versicherungsantrag im Rahmen der Antragsvorprüfung und Nachbearbeitung für den Versicherer annahmefähig, übernimmt der Dienstleister automatisch die Einreichung des Versicherungsantrages beim Versicherer, ohne dass es einer gesonderten Erlaubnis des Kunden bedarf.

II.1.8. Modul A: Ausschluss der laufenden Vertragsbetreuung durch den Dienstleister im Bereich der Provisionsfreien Altersvorsorge

Eine fortlaufende Vertragsbetreuung durch den Dienstleister ist mit Zustandekommen des Versicherungsvertrages von Seiten des Dienstleisters ausgeschlossen. Hinweis: Die fortlaufende Vertragsbetreuung im Bereich der Honorartarife/ Nettotarife kann auf schriftliche Anfrage gesondert vereinbart werden.

II.1.9. Modul A: Ausdrücklicher Beratungsverzicht des Kunden

Der Dienstleister erbringt keine Beratungsleistung, der Kunde verzichtet ausdrücklich auf eine Beratung durch den Dienstleister.

Ende – „Besondere Regelungen Modul A“

II.2. Modul B

II.2.1. Modul B: Beschreibung und Leistungsumfang

Hinweis: Die Beratung online oder per Telefon erfolgt kostenfrei!

Dieses Modul richtet sich insbesondere an Kunden, welche einen Honorartarif/ Nettotarif abschließen möchten, hierzu jedoch zusätzlich beraten werden wollen. Modul B leistet eine abschlussbegleitende Beratung. Darunter fallen beispielsweise die Hilfestellung in der Bedarfskonkretisierung, die Unterstützung bei der Ergänzung des Versicherungsantrages, die Erklärung des Bedingungswerkes sowie Hilfestellung in der Auswahl der Tarifbausteine. Eine konkrete Anlageempfehlung erfolgt über fiseba.de – Tino Baumgart grundsätzlich nicht. Eine Beratungseinheit ist grundsätzlich auf eine volle Stunde (60 Minuten) begrenzt. Die Gebühr fällt (online Beratung und telefonische Beratung sind kostenfrei) einmalig, pro angefangener Stunde an und kann nicht auf mehrere Sitzungen aufgeteilt werden. Werden die vollen 60 Minuten einer Beratungseinheit in der Beratung nicht vollständig aufgebraucht, verfallen die nicht in Anspruch genommenen Minuten automatisch mit Beendigung des Beratungsgesprächs durch den Kunden, ohne dass es hierzu eines gesonderten Hinweises an den Kunden durch den Dienstleister bedarf. Wünscht der Kunde weitere Beratungseinheiten (zweite oder dritte Stunde), so sind diese grundsätzlich immer gesondert im Voraus von Kundenseite online zu buchen.

II.2.2. Modul B: Ausschluss der laufenden Vertragsbetreuung nach Policierung

Die Beratung im Rahmen von Modul B beinhaltet ausdrücklich keine fortlaufende Vertragsbetreuung durch den Dienstleister. Eine Haftung des Dienstleisters im Rahmen der laufenden Vertragsbetreuung durch den Dienstleister ist ausgeschlossen. Jeder Kunde, der einen Vertrag über fiseba.de - Tino Baumgart im Bereich der Honorartarife/ Nettotarife vermittelt bekommen hat, kann zusätzliche Dienstleistungen rund um den bestehenden Vertrag, wenn diese nicht schon von der Vertrag führenden Gesellschaft erbracht wird, über das Modul S buchen.

II.2.3. Modul B: Verfall des Anspruchs für eine vom Kunden bezahlte, jedoch nicht in Anspruch genommene Beratungseinheit

Der Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme einer gebuchten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Beratungseinheit verfällt automatisch nach 1 (einem) Jahr nach erfolgter Online-Buchung durch den Kunden. Nach Firstablauf verfällt hierbei der Rückerstattungsanspruch des Kunden an den Dienstleister automatisch, ohne dass es einer Benachrichtigung von Seiten des Dienstleisters bedarf.

II.2.4. Modul B: Gesprächsmitschnitt im Rahmen der Telefon- und Onlineberatung zur Dokumentation

Im Fall einer telefonischen oder onlinebasierten Beratung stimmt der Kunde mit Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich Honorartarife/ Nettotarife bereits vorsorglich dem telefonischen Mitschnitt der Beratung durch den Dienstleister zu. Der Kunde wird hierüber jedoch nochmals ausdrücklich bei Buchung des Moduls unterrichtet und dessen Einwilligung eingeholt. Ein Verzicht des Kunden auf Mitschnitt ist nur mit gesondertem Beratungsverzicht des Kunden möglich und ist vorab vom Kunden schriftlich zu bestätigen.

II.2.5. Modul B: Abschlussbegleitende Beratungsleistung des Dienstleisters

Der Dienstleister erteilt ausschließlich eine abschlussbegleitende Beratungsleistung im Zusammenhang mit dem Abschluss des vom Kunden gewünschten Versicherungsvertrages. Der Dienstleister erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung, Beratung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung und haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Ende – „Besondere Regelungen Modul B“

II.3. Modul C (Kurzvorschlag)

II.3.1. Modul C: Beschreibung

Modul C bietet Interessenten und bereits bestehenden Kunden die Möglichkeit, einen Honorartarif/ Nettotarif-Kurzvorschlag in Form eines Angebotsausschnittes zu erhalten. Der Kunde kann sich auch ein möglichst vergleichbares Honorartarif-/ Nettotarifangebot auf Basis eines ihm bereits von dritter Seite vorliegendem Provisionsangebot erstellen lassen. Modul C ermöglicht dem Kunden oder Interessenten somit kostengünstig einen Einblick in die Kosten- und Leistungsvorteile des gewünschten Nettotarifs zu erhalten, ohne hierzu vorab eine vollständige Bestellung von Modul A in Auftrag geben zu müssen.

II.3.2. Modul C: Buchung des vollständigen Versicherungsangebotes nur über Modul A möglich

Da es sich über das Modul C lediglich um eine Kurzübersicht handelt, wird ausdrücklich kein vollständiges VVG-konformes und abschlussfähiges Versicherungsangebot zur Verfügung gestellt. Sagt die Kurzübersicht dem Kunden zu, kann dieser dann im Nachgang das vollständige VVG-konforme, abschlussfähige Versicherungsangebot über die Buchung des Moduls A (unter Angabe der Angebotsnummer der Kurzübersicht) auf der Online-Plattform in Auftrag geben.

II.3.3. Modul C: Regelung bei Angebotsveränderungen aufgrund von zeitlichen Verzögerungen bei Buchung von Modul C und Modul A

Bei zeitlicher Verzögerung zwischen Vorlage des Kurzangebotes und darauffolgender Buchung des VVG-konformen Versicherungsangebotes (Buchung von Modul A) können sich unter Umständen voneinander abweichende Preise und Leistungen ergeben. Nachteilige Änderungen begründen ausdrücklich keinen Erstattungs-, Minderungs-, oder Rückabwicklungsanspruch des Kunden gegenüber dem Dienstleister. Darüber hinaus ist eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns durch den Dienstleister oder Versicherer ausgeschlossen.

II.3.4. Modul C: Verbot der Nutzung des Angebotes des Dienstleisters zu gewerblichen Zwecken oder Missbrauch

Die Nutzung der Dienstleistung des Dienstleisters ist nur natürlichen Personen und Firmen zu Zwecken gestattet, die nicht einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Eine Nutzung der Leistungen des Dienstleisters zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer gewerblichen Vermittlungstätigkeit oder Missbrauch durch Kunden ist ausdrücklich untersagt. Die Übertragung von Angeboten auf andere Personen oder Duplizierung ist untersagt und wird gerichtlich verfolgt. Der Kunde verpflichtet sich, dazu Modulbuchungen ausschließlich im eigenen Namen zu erteilen.

II.3.5. Modul C: Auswahlverfahren des Nettotarifs/ Honorartarifs und Umfang der Darstellung des Kurzvorschlages

Der Kunde oder Interessent erhält einen auf seine individuellen Tarifvorgaben abgestellten Kurzvorschlag in Form eines Angebotsausschnitts eines Versicherungsangebots auf Honorarbasis. Stellt der Kunde dem Dienstleister ein bereits von anderer Seite vorliegendes Angebot auf Provisionsbasis zur Verfügung, prüft der Dienstleister, ob beim selben Versicherer ein vergleichbarer Honorartarif/ Nettotarif verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, selektiert der Dienstleister einen möglichst vergleichbaren Honorartarif/ Nettotarif aus dem ihm zugänglichen Marktangebot. Eine Vollständigkeit des gesamten Marktüberblicks seitens des Dienstleisters wird aufgrund der ständigen Veränderungen und Vielfalt von Beginn an ausgeschlossen. Die Produkt- und Tarifrecherche erfolgt dennoch auf Grundlage einer größtmöglichen Sorgfalt durch den Dienstleister. Der Kunde erhält im Anschluss den Kurzvorschlag in Form eines Angebotsausschnittes zugesandt, welcher die Kosten und entsprechende Leistungen, des Honorartarifs/ Nettotarifs enthält. Der Kunde kann diesen Kurzvorschlag dann für seine eigenen Vergleiche mit dem ihm bereits vorliegenden Provisionstarif heranziehen. Die Auswahl des möglichst vergleichbaren Honorartarif-/ Nettotarifangebotes sowie die Darstellungsform und der Umfang, der dem Kunden durch den Dienstleister zur Verfügung gestellten Kurzübersicht (Angebotsausschnitt), obliegen grundsätzlich ausschließlich dem Dienstleister. Der Kunde hat ausdrücklich keinerlei Einfluss auf die Auswahl des Netto-Vergleichstarifs, die Darstellung oder den Umfang des Kurzvorschlages. Ebenso hat der Kunde keinerlei Anspruch auf die nachträgliche Abänderung oder Ergänzung des Kurzvorschlages mit von ihm zusätzlich gewünschten Daten oder Tarifinformationen. Der Kunde hat ausdrücklich keinen Erstattungs-, Minderungs-, oder Rückabwicklungsanspruch gegenüber dem Dienstleister aufgrund von zusätzlich gewünschten, aber in der Kurzübersicht nicht enthaltenen Angebotsdaten.

II.3.6. Modul C: Ausdrücklicher Beratungsverzicht des Kunden

Der Dienstleister erbringt im Modul C keine Beratungsdienstleistung. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf eine Beratung durch den Dienstleister.

Ende – „Besondere Regelungen Modul C“

II.4. Modul P (Prüfung Altvertrag)

II.4.1. Modul P: Beschreibung

„Modul P“ bietet Interessenten die Möglichkeit, bereits bestehende Altverträge (Provisionstarife) auf Rentabilität zu prüfen. Der Interessent erhält von uns eine Stellungnahme zu seinem bestehenden Vertrag. Sollte aus unserer Sicht eine Vertragsänderung sinnvoll sein, so erhält der Interessent zusätzlich, ein von uns erstelltes Kurzangebot.

II.4.2. Modul P: Buchung des vollständigen Versicherungsangebotes nur über Modul A möglich

Da es sich über das Modul P lediglich um eine Stellungnahme und bei Bedarf um die Erstellung einer Kurzübersicht handelt, wird ausdrücklich kein vollständiges VVG-konformes und abschlussfähiges Versicherungsangebot zur Verfügung gestellt. Sagt die Kurzübersicht dem Kunden zu, kann dieser dann im Nachgang das vollständige VVG-konforme, abschlussfähige Versicherungsangebot über die Buchung des Moduls A (unter Angabe der Angebotsnummer der Kurzübersicht) auf der Online-Plattform in Auftrag geben.

II.4.3. Modul P: Regelung bei Angebotsveränderungen aufgrund von zeitlichen Verzögerungen bei Buchung von Modul P und Modul A

Bei zeitlicher Verzögerung zwischen Vorlage des Kurzangebotes und darauffolgender Buchung des VVG-konformen Versicherungsangebotes (Buchung von Modul A) können sich unter Umständen voneinander abweichende Preise und Leistungen ergeben. Nachteilige Änderungen begründen ausdrücklich keinen Erstattungs-, Minderungs-, oder Rückabwicklungsanspruch des Kunden gegenüber dem Dienstleister. Darüber hinaus ist eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns durch den Dienstleister oder Versicherer ausgeschlossen.

II.4.4. Modul P: Verbot der Nutzung des Angebotes des Dienstleisters zu gewerblichen Zwecken oder Missbrauch

Die Nutzung der Dienstleistung des Dienstleisters ist nur natürlichen Personen und Firmen zu Zwecken gestattet, die nicht einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Eine Nutzung der Leistungen des Dienstleisters zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer gewerblichen Vermittlungstätigkeit oder Missbrauch durch Kunden ist ausdrücklich untersagt. Die Übertragung von Angeboten auf andere Personen oder Duplizierung ist untersagt und wird gerichtlich verfolgt. Der Kunde verpflichtet sich, dazu Modulbuchungen ausschließlich im eigenen Namen zu erteilen.

II.4.5. Modul P: Auswahlverfahren des Nettotarifs/ Honorartarifs und Umfang der Darstellung des Kurzvorschlages

Der Interessent erhält bei Bedarf einen auf seinen Altvertrag abgestellten Kurzvorschlag in Form eines Angebotsausschnitts eines Versicherungsangebots auf Honorarbasis. Dazu selektiert der Dienstleister einen möglichst vergleichbaren Honorartarif/ Nettotarif aus dem ihm zugänglichen Marktangebot. Eine Vollständigkeit des gesamten Marktüberblicks seitens des Dienstleisters wird aufgrund der ständigen Veränderungen und Vielfalt von Beginn an ausgeschlossen. Die Produkt- und Tarifrecherche erfolgt dennoch auf Grundlage einer größtmöglichen Sorgfalt durch den Dienstleister. Der Kunde erhält im Anschluss den Kurzvorschlag in Form eines Angebotsausschnittes zugesandt, welcher die Kosten und entsprechende Leistungen, des Honorartarifs/ Nettotarifs enthält. Der Kunde kann diesen Kurzvorschlag dann für seine eigenen Vergleiche mit seinem bestehenden Altvertrag verwenden. Die Auswahl des möglichst vergleichbaren Honorartarif-/ Nettotarifangebotes sowie die Darstellungsform und der Umfang, der dem Kunden durch den Dienstleister zur Verfügung gestellten Kurzübersicht (Angebotsausschnitt), obliegen grundsätzlich ausschließlich dem Dienstleister. Der Interessent hat ausdrücklich keinerlei Einfluss auf die Auswahl des Netto-Vergleichstarifs, die Darstellung oder den Umfang des Kurzvorschlages. Ebenso hat der Kunde keinerlei Anspruch auf die nachträgliche Abänderung oder Ergänzung des Kurzvorschlages mit von ihm zusätzlich gewünschten Daten oder Tarifinformationen. Der Kunde hat ausdrücklich keinen Erstattungs-, Minderungs-, oder Rückabwicklungsanspruch gegenüber dem Dienstleister aufgrund von zusätzlich gewünschten, aber in der Kurzübersicht nicht enthaltenen Angebotsdaten.

II.4.6. Modul P: Ausdrücklicher Beratungsverzicht des Kunden

Der Dienstleister erbringt im Modul P keine Beratungsdienstleistung. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf eine Beratung durch den Dienstleister.

Ende – „Besondere Regelungen Modul P“

II.5. Modul S (Service)

II.5.1. Modul S: Beschreibung

Fiseba.de – Tino Baumgart erhebt keine volumenabhängige Servicegebühr für vermittelte Geldanlageprodukte aus dem Bereich der Honorartarife/ Nettotarife!

„Modul S“ ist für bestehende Kunden, die über fiseba.de – Tino Baumgart Geldanlagen, Altersvorsorgeprodukte oder Investments z.B. in Fonds aus dem Bereich der Honorartarife/ Nettotarife vermittelt bekommen haben. Dieses Modul S wurde erstellt, weil über fiseba.de – Tino Baumgart keine volumenabhängige laufende Servicegebühr für eine Vertragsbetreuung erhoben wird. In der Regel wird der jeweilige Kundenvertrag über den Anbieter/ Produktgeber/ Versicherung/ Bank verwaltet und kann vom Verbraucher hinsichtlich einer Änderung, Anpassungen oder Auskünfte auch direkt bei den Anbietern schriftlich angefragt bzw. beauftragt werden. Fiseba.de – Tino Baumgart verzichtet daher auf eine fortlaufende Servicegebühr, um Ihnen als Verbraucher die Einsparungen über z.B. reduzierte Verwaltungsvergütungen, keine Provisionskosten, keine Bestandsprovisionen usw. in vollem Umfang zukommen zu lassen.

II.5.2. Warum erhebt fiseba.de – Tino Baumgart keine volumenabhängige Servicegebühr?

Eine volumenabhängige Servicegebühr die gern für den Service rund um Geldanlageprodukte über Honorartarife vereinbart wird:

  • wird Ihrem Guthaben meist jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz entnommen und reduziert Ihre angestrebten Gewinne, denn diese Kosten wachsen jährlich mit Ihrem Kapital mit.
  • wird oft für Betreuungsleistungen erhoben, die von Vermittlern und Beratern gar nicht erbracht werden bzw. erbracht werden können oder dürfen, weil z.B. die Kapitalverwaltung und damit der echte Einfluss auf zukünftige Gewinne, gar nicht im Erlaubnisbereich eines Vermittlers oder Beraters liegt oder weil die eigentliche Verwaltung bei der produktgebenden Versicherung, Bank, Kapitalanlagegesellschaft oder einem Vermögensverwalter liegt. Die Vermittler oder Berater treten im eigentlichen Sinne nur als Mittelsmänner auf.
  • Den Service rund um eine Geldanlage im Bereich der Honorartarife kann jeder Kunde in der Regel von den Produktgebern selbst abfragen, denn diese erheben genau für solche Tätigkeiten eine Verwaltungsgebühr, die der Verbraucher immer mit bezahlt.

Eine Servicegebühr, die prozentual an Ihr Guthaben gekoppelt ist, ist ein enormer Nachteil für Verbraucher und wird aus diesem Grunde durch fiseba.de – Tino Baumgart nicht erhoben. Vielmehr haben Sie die Möglichkeit über das Modul S (Service) eine individuelle Dienstleistung Fallbezogen, rund um Ihren bestehenden Vertrag anzufragen.

Es entstehen Ihnen nur Kosten, wenn Sie es wünschen.

fiseba.de – Tino Baumgart bietet dieses Modul S (Service) als extra Leistung an, um Ihnen, bei den Produktanbietern und Gesellschaften, die ausschließlich auf eine Vertragsbetreuung über Vermittler abstellen, die Möglichkeit zu geben, den Vertrag kostengünstig aktualisieren zu können . Sollten Sie z.B. den Wunsch haben einmalig oder mehrfach Vertragsauskünfte einzuholen, oder Änderungen in Ihrem persönlichen Anlageportfolio durchführen zu wollen und dies gemäß dem allgemeinen Geschäftsgebaren Ihres Anbieters zu Folge nur über Vermittler/ Berater abzuwickeln ist, dann können Sie diese Leistung hier buchen.

II.5.3. Modul S: Buchung

Die Buchung des Moduls S erfolgt ausschließlich über das Auftragsformular von Modul S. Dabei übermitteln Sie uns per Download bitte eine PDF Ihres Anliegens auf dem Sie Ihren Auftrag mittels Unterschrift bestätigen. Eine einfache E-Mail ohne Unterschrift kann zur Umsetzung des Auftrages nicht akzeptiert werden.

II.5.4. Modul S: Regelung bei zeitlichen Verzögerungen bei Buchung von Modul S

fiseba.de – Tino Baumgart wird einen erteilten Auftrag zum Modul S in den Zeiträumen Montag – Freitag von 9-18 Uhr innerhalb von 24 h weiterverarbeiten. Bei erteilten Aufträgen außerhalb dieser Zeiträume und an Wochenenden kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Angestrebt ist eine Bearbeitung innerhalb von maximal 72 h.

Bei zeitlicher Verzögerung zwischen Auftragserteilung über Modul S und darauffolgender Weiterleitung an den jeweiligen Produktgeber/ Gesellschaft können sich tarifliche Änderungen oder auch marktspezifische Änderungen oder technische Änderungen und Probleme ergeben, auf die fiseba.de – Tino Baumgart keinen Einfluss hat. Nachteilige Auswirkungen durch eventuelle Änderungen begründen ausdrücklich keinen Erstattungs-, Minderungs-, oder Rückabwicklungsanspruch des Kunden gegenüber dem Dienstleister. Darüber hinaus ist eine Rückdatierung des Änderungs- bzw. Anpassungswunsches durch den Dienstleister oder Versicherer ausgeschlossen.

II.5.4. Modul S: Haftungsausschluss

fiseba.de – Tino Baumgart übernimmt keine vertragsverwaltende Funktion und trifft auch keine Anlageempfehlungen oder Entscheidungen für den Kunden. Fiseba.de – Tino Baumgart führt lediglich, den, durch den Verbraucher ausgelösten Auftrag aus. Es erfolgt nach dem Auslösen des Auftrages keinerlei Rücksprache mit dem Verbraucher. Außerdem übernimmt fiseba.de – Tino Baumgart keine Haftung dafür, dass ein ausgelöster Auftrag innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt wird oder der Auftrag von Seiten des Produktgebers abgelehnt wird, bzw. es zu Übermittlungsfehlern, Verzögerungen, technischen Problemen oder Nacharbeiten kommen kann. Ebenso hat der Kunde keinerlei Anspruch auf eine nachträgliche Abänderung oder Ergänzung des Auftrages zu Modul S mit von ihm zusätzlich gewünschten Daten oder Tarifinformationen. Eine nachträgliche Anpassung hat über eine erneute Buchung des Moduls S zu erfolgen. Der Kunde hat ausdrücklich keinen Erstattungs-, Minderungs-, oder Rückabwicklungsanspruch gegenüber dem Dienstleister aufgrund von zusätzlich gewünschten, aber in der Modulbuchung (Modul S) nicht enthaltenen Angaben.

II.5.5. Modul S: Ausdrücklicher Beratungsverzicht des Kunden

Der Dienstleister erbringt im Modul S keine Beratungsleistung. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf eine Beratung durch den Dienstleister.

Ende – „Besondere Regelungen Modul S“

Ende – Teil II „Besondere Regelungen der einzelnen Module A, B, C, P und S“

Honorartarife/ Nettotarife

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