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Anhängerversicherung

Grundlegendes

Wie bei der KFZ Versicherung allgemein sind auch die Nutzer von Anhängern im Speziellen verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies gilt allerdings nur für zulassungspflichtige Anhänger. Ausnahmen für sogenannte zulassungsfreie Anhänger bestehen, wenn diese z.B. eine separate Betriebserlaubnis wie bei fahrbaren Baubuden, bei Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe vorhanden sind. Oder es sind z.B. Kleinanhänger mit nur einer Achse oder Anhänger, die von Motorrädern gezogen werden.

In den meisten Fällen sind die Prämien zur Anhängerversicherung recht gering, da das Hauptrisiko durch das Zugfahrzeug mit gedeckt ist. Es kann jedoch gerade bei höherwertigen Anhängern sinnvoll sein, über einen entsprechenden Kaskoschutz nachzudenken.

In der Teilkaskoversicherung sind nur ganz bestimmte Risiken abgesichert. Diese gehen in der Regel von fremden Gefahren aus, wie z.B. Fahrzeugdiebstahl und Einbruch, Diebstahl von Fahrzeugzubehör, Sturm und Hagelschäden, Brand usw. Bei der Vollkaskoversicherung, in der die Teilkaskoversicherung schon mit eingeschlossen ist, sind vornehmlich selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug gedeckt.

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