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KFZ- Versicherung

Grundlegendes

Wer sich ein Fahrzeug zulegt und damit auch am Straßenverkehr teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich gegen die Folgen von Schäden zu versichern. Dabei gibt es Teile der Pflichtversicherung, wie z.B. die KFZ Haftpflicht und frei zu wählbare Absicherungen, wie die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung oder auch den Kfz-Schutzbrief, die Verkehrsrechtsschutz, die Kfz Unfallversicherung usw. Abgesichert bzw. Träger der Schadensersatzpflicht ist in der Regel der Fahrer des Fahrzeuges. Aber auch der Halter kann für eventuell vom Fahrzeug ausgehende Gefahren zur Verantwortung gezogen werden. Hierbei wird die Betriebsgefahr abgesichert, die vom jeweiligen Fahrzeug ausgeht.

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