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Auslandsreisekrankenversicherung

Grundlegendes

In der Urlaubszeit soll alles passen. Schließlich haben Sie sich eine Pause und Erholung verdient. Daher ist es, gerade wenn Sie auf Reisen gehen, besonders wichtig, den richtigen Versicherungsschutz auszuwählen. Eine Absicherung bildet die Auslandsreisekrankenversicherung. Diese ist deswegen zu empfehlen, weil für jeden der gesetzlich Krankenversichert ist, nur im europäischen Ausland bzw. in den Ländern mit Sozialabkommen, ein auch in Deutschland üblicher Grundschutz besteht. Konkret bedeutet es, dass Kosten (z.B. für Behandlungen, stationäre Heilbehandlungen, Schmerzbehandlungen für Zähne, Medikamente und Heilmittel usw.) nur bis zu in Deutschland gültigen Abrechnungssätzen erstattet werden. Bergungskosten, wie sie sehr oft in unzugänglichen Reisegebieten entstehen können, sind in der Regel nicht mit abgesichert.

Wählen Sie ein Reiseziel außerhalb der EU, kann es richtig teuer werden, denn hier wird seitens der gesetzlichen Kassen gar nicht gezahlt. Und wenn Sie aus dem Ausland zurück transportiert werden müssen, geht das auch auf die eigenen Kosten.

Ein Tipp für bereits privat Vollversicherte: Über den zusätzlichen Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung können Sie noch bestehende Lücken decken und vor allem Selbstbehalte der Vollversicherung sparen. Somit erhalten sie oft die Prämienerstattung in der PKV aufrecht

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