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Private Haftpflichtversicherung

Wem nützt der Schutz?

Die Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und als sogenannter Versicherungsnehmer im Versicherungsschein aufgeführt ist, ist der direkte Träger sämtlicher Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis. Je nach Wahl des Tarifes sind noch weitere Personen versicherbar bzw. mit eingeschlossen. So können bei der Wahl eines Partner- oder Familientarifes andere Erwachsene in häuslicher Gemeinschaft lebend oder Ehepartner und Kinder mit eingeschlossen sein. Bei Kindern gibt es nochmal die Möglichkeit auch nach der Deliktfähigkeit abgestufte Risiken mitzuversichern. Auch so genannte Haushaltshilfen und Babysitter können bei bestimmten Tarifierungen eingeschlossen sein.

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