Glasversicherung
Versicherungsumfang
Bei der Glasversicherung geht es um die Absicherung von Glasbruch- Schäden an Gebäude und Mobiliarverglasungen. Damit sind in der Regel glatte Glasflächen gemeint, wie sie z.B. in Türen, Fenstern, bei Ceranfeldern, Tischplatten, Spiegeln usw. vorkommen. Kratzer oder sogenannte Muschelausbrüche gelten nicht als Glasbruch. Ebenso wenig ist das Undicht werden bei Mehrfachverglasungen abgesichert. Die Glasbruchversicherung kann separat abgeschlossen werden oder als Zusatz über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein.
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