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Sterbegeld

Grundlegendes

Das Sterbegeld ist dazu gedacht, einen gewissen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, über den z.B. Bestattungskosten abgedeckt werden können. Bis zum 31.12.2013 war es die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung im Falle des Todes diese Leistung zu erbringen. Seit dem 01.01.2004 jedoch ist das Sterbegeld gestrichen. Lediglich in der Beamtenversorgung besteht diese noch weiter.

Damit ergibt sich für einen großen Bevölkerungsteil eine Lücke, für die man im Bedarfsfall über eine Sterbegeldversicherung vorsorgen kann. Darüber sind die Angehörigen dann davor geschützt, die mittlerweile doch recht hohen Ausgaben (ca. 5000,- bis 10.000,- €) für eine Bestattung aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Die Sterbegeldversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung. Diese wird vornehmlich von älteren Menschen genutzt, da deren Absicherung über eine Risikolebensversicherung zu teuer oder aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr möglich ist.

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