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Hausratversicherung

Worauf ist zu achten?

In der Hausratabsicherung wird angenommen, dass der Wohnraum ständig bewohnt ist. Für den Fall eines längeren nicht Bewohnens empfiehlt es sich, den Versicherer zu informieren. Das Gleiche gilt bei geplanten baulichen Maßnahmen, bei denen z.B. ein Baugerüst aufgestellt wird und so leicht Zugang zu sämtlichen Fenstern des Gebäudes geschaffen wird. Hier wird einem Einbrecher ein leichterer Einstieg ermöglicht bzw. mehr Zeit verschafft. Beide Beispiele stellen eine Gefahrerhöhung dar, die bei Nichtmeldung den Versicherungsschutz gefährden. Je nach Versicherer können solche fahrlässigen Handlungen schon von Beginn an mitversichert werden.

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