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Riester Rentenversicherung

Wer kann Riester nutzen?

Mit einem Riester- Vertrag können z.B. folgende Personengruppen vorsorgen: Arbeitnehmer, Auszubildende, pflichtversicherte Selbständige, Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, Mütter und Väter während der Kindererziehungszeit, Empfänger von Arbeitslosengeld und von ALG II, Personen im Bundesfreiwilligendienst und geringfügig Beschäftigte.

Von der Förderung ausgenommen sind Selbständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außer deren Ehepartner ist versicherungspflichtig beschäftigt und besitzt einen eigenen Riester-Vertrag. Wenn Sie schon Empfänger von Rentenleistungen sind, dann gehören Sie ebenfalls nicht zum förderfähigen Personenkreis.

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