Ansprechpartner für Honorartarife in Nettopolicen


Tel.: 0345 - 682 862 51
E- Mail: info@fiseba.de

fiseba.de Einfach mehr Rente

Riester Rentenversicherung

In der Rentenphase

Die Leistungen in der Auszahlphase müssen versteuert werden und zwar mit dem dann individuell geltenden Steuersatz. Diese Steuersätze im Alter sind meist geringer als zu Zeiten ihres aktiven Arbeitslebens.

Die Auszahlungen erfolgen ab dem geltenden Regelrentenalter. Das kann je nach Geburtsjahr das 65. Oder 67. Lebensjahr sein. Wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand wechseln, haben Sie die Möglichkeit, eine Rentenzahlung schon ab dem 62. Lebensjahr zu beantragen.

Beachten Sie auch die weiterführenden Informationen zu Honorartarifen!

Einfach rechnen und vergleichen!

Rente privat
Riester Rente
berechnen klick >> berechnen klick >>
Basisrente Termin vereinbaren
berechnen klick >>
Termin wählen >>

Sie haben noch Fragen?

Dann stellen Sie bitte Ihre Anfrage über das Eingabeformular unten.