Basis Rentenversicherung
Basis Rente in der Rentenphase
Die Basis- Rente kann man sich mit dem jeweils gültigen Regelrentenalter (65. oder 67. Lebensjahr) auszahlen lassen. Sollten Sie schon früher in den Ruhestand wechseln, so wäre auch ein vorgezogener Auszahlungsbeginn möglich. Der früheste Zeitpunkt dafür liegt beim 62. Lebensjahr und Sie müssen den vorverlegten Auszahlungstermin gesondert beantragen. Wie die anderen geförderten Konzepte wird auch die Basis- Rentenleistung nachträglich besteuert. Ab dem Jahr 2040 wird die Rente in vollem Umfang mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz versteuert. Vorher gelten die Übergangsregelungen.
- Grundlagen Basis Rente
- Förderkonzept Basis Rente
- Wer kann die Basis Rente nutzen?
- Basis Rente und Eigenvorsorge
- Basis Rente in der Ansparphase
- Basis Rente in der Rentenphase
- Die richtige Vertragswahl
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