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Basis Rentenversicherung

Förderkonzept Basis Rente

Bei der Basis-Rente geht es im Kern um den Aufbau einer lebenslangen monatlichen Leibrente. Die erworbenen Ansprüche sind nicht beleihbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar. Daher gibt es die Möglichkeit, eine Hinterbliebenen Rente mit einzuschließen, die im eigenen Todesfall z.B. den Ehepartner oder den Lebenspartner absichert. Oder Sie schließen die Absicherung der Folgen von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit mit ein. Um allerdings den steuerlichen Vorteil nutzen zu können, dürfen die Beitragsbestandteile für die Zusatzbausteine nicht über 50% des Gesamtbeitrages pro Jahr hinausgehen.

Die steuerliche Förderung erfolgt, indem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und die Sparbeiträge zur Basis- Rente aktuell (in 2015) zusammen zu 80% absetzbar sind. Dieser Fördersatz steigt bis zum Jahr 2025 jährlich um 2% bis auf volle 100%. D.h. ab diesem Zeitpunkt können die kompletten Prämien zur privaten Altersvorsorge in der Basis-Rente abgesetzt werden.

Für diese Förderung ergeben sich allerdings Höchstgrenzen, die sich im Rahmen der Sonderausgaben auf das zu versteuernde Einkommen beziehen. So können ab 2025 bei Ledigen max. bis zu 20.000,- € und bei Verheirateten 40.000,- € jährlich an Beitragssumme abgesetzt werden.

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