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Berufsunfähigkeit

Grundlagen

Als berufsunfähig wird man eingestuft, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge von Krankheit, Körperverletzungen oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Der Grad der Einschränkung der Arbeitskraft, um Leistung zu erhalten, muss meist mind. 50% betragen. So ähnlich könnte eine Gesellschaft die Berufsunfähigkeit beschreiben. Es gibt zwischen den Gesellschaften Unterschiede in der Hauptdefinition. Hier gilt es genau hinzuschauen, damit sich ein vermeintlich günstiger Tarif nicht vielleicht als Absicherung entpuppt, über den Sie im Zweifelsfall zwar nicht mehr Ihren letzten Beruf ausüben können, jedoch irgend eine andere auf dem Markt angebotene Tätigkeit ausüben müssen. Das wird gern bei besonders gefährdeten Berufsgruppen eingepflegt.

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