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Private Rentenversicherung

Private Rente und Steuer

Die Vertragsmodelle zur privaten Rentenversicherung, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind in ihrer Auszahlungsphase steuerfrei. Alle danach abgeschlossenen Rentenversicherungsprodukte werden in der Rentenphase besteuert. Im Gegensatz zu den geförderten Rentenprodukten erfolgt lediglich die Besteuerung der Erträge. Unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen (Mindestbeitragszahldauer: 5 Jahre, Mindestvertragslaufzeit: 12 Jahre, Auszahlung erst ab 62. Lebensjahr) werden diese Erträge auch nur zur Hälfte besteuert.

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