Private Rentenversicherung
Private Rente und Steuer
Die Vertragsmodelle zur privaten Rentenversicherung, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind in ihrer Auszahlungsphase steuerfrei. Alle danach abgeschlossenen Rentenversicherungsprodukte werden in der Rentenphase besteuert. Im Gegensatz zu den geförderten Rentenprodukten erfolgt lediglich die Besteuerung der Erträge. Unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen (Mindestbeitragszahldauer: 5 Jahre, Mindestvertragslaufzeit: 12 Jahre, Auszahlung erst ab 62. Lebensjahr) werden diese Erträge auch nur zur Hälfte besteuert.
- Grundlagen
- Vertragsmodelle
- Vorteile
- Wer kann eine Private Rente beantragen?
- Private Rente und Steuer
- Die richtige Vertragswahl
Beachten Sie auch die weiterführenden Informationen zu Honorartarifen!
- Erklärungen und Tipps zur Selbsthilfe zur Honorarberatung
- Erklärungen und Tipps zur Selbsthilfe zu Honorartarifen
- Erklärungen und Tipps zur Selbsthilfe zu Nettopolicen und Bruttopolicen
- Erklärungen und Tipps zur Selbsthilfe in der Riester Rentenversicherung
- Erklärungen und Tipps zur Selbsthilfe in der Rürup oder Basisrentenversicherung
- Erklärungen und Tipps zur Selbsthilfe in der Privaten Rentenversicherung
- Erklärungen und Tipps zur Selbsthilfe in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
- Anbieterliste und Tarife plus Vergleichsrechnungen
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